Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
- Überschreitet die Firma L&S PlanBau GmbH den vereinbarten Liefertermin, so ist der Kunde erst vom Vertrag zurückzutreten berechtigt, wenn er schriftlich erfolglos die Firma L&S PlanBau GmbH unter Rücktrittsandrohung aufgefordert hat, binnen einer weiteren Frist von 19 Arbeitstagen zu liefern.
- Die Arbeiten werden vom Auftragsnehmer nach den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik ausgeführt.
- Abrufverträge ohne Frist sind vom Kunden spätesten 1 Jahr nach Vertragsabschluß zur sofortigen Lieferung und Montage abzurufen.
- Die Firma L&S PlanBau GmbH behält sich vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn sich aufgrund des technischen Aufmasses ergibt, dass die Durchführung technisch nicht möglich ist.
- Die Firma L&S PlanBau GmbH ist berechtigt, sich bei der Ausführung des Vertrages Nachunternehmer zu bedienen.
- Der Auftraggeber hat die fertige Leistung des Auftragnehmer abzunehmen. Nach Rechnungszugang hat er 14 Tage Zeit, Mängel zu rügen, ansonsten gilt die Abnahme als bewirkt.
- Mängelansprüche des Auftragsgebers verjähren innerhalb der gesetzlichen Fristen des § 634a BGB.
- Sollte der Kunde nach Ablauf der Widerrufsfrist den Auftrag aus Gründen, die Firma L&S PlanBau GmbH nicht zu verantworten hat, nicht ausführen lassen, so verpflichtet sich der Kunde die der Firma L&S PlanBau GmbH entstandenen Kosten mit 20% des Nettowertes zu vergüten.
- Sollte eine Regelung dieses Vertrages und- oder Lieferungs- und Zahlungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so sollen die übrigen Regelungen des Vertrages und- oder der Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gleichwohl Bestand haben. Die unwirksame Regelung soll durch eine Bestimmung ersetz werden, die dem ursprünglich gewollten möglichst nahe kommt.