Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

  1. Überschreitet die Firma L&S PlanBau GmbH den vereinbarten Liefertermin, so ist der Kunde erst vom Vertrag zurückzutreten berechtigt, wenn er schriftlich erfolglos die Firma L&S PlanBau GmbH unter Rücktrittsandrohung aufgefordert hat, binnen einer weiteren Frist von 19 Arbeitstagen zu liefern.
  1. Die Arbeiten werden vom Auftragsnehmer nach den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik ausgeführt.
  1. Abrufverträge ohne Frist sind vom Kunden spätesten 1 Jahr nach Vertragsabschluß zur sofortigen Lieferung und Montage abzurufen.
  1. Die Firma L&S PlanBau GmbH behält sich vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn sich aufgrund des technischen Aufmasses ergibt, dass die Durchführung technisch nicht möglich ist.
  1. Die Firma L&S PlanBau GmbH ist berechtigt, sich bei der Ausführung des Vertrages Nachunternehmer zu bedienen.
  1. Der Auftraggeber hat die fertige Leistung des Auftragnehmer abzunehmen. Nach Rechnungszugang hat er 14 Tage Zeit, Mängel zu rügen, ansonsten gilt die Abnahme als bewirkt.
  1. Mängelansprüche des Auftragsgebers verjähren innerhalb der gesetzlichen Fristen des § 634a BGB.
  1. Sollte der Kunde nach Ablauf der Widerrufsfrist den Auftrag aus Gründen, die Firma L&S PlanBau GmbH nicht zu verantworten hat, nicht ausführen lassen, so verpflichtet sich der Kunde die der Firma L&S PlanBau GmbH entstandenen Kosten mit 20% des Nettowertes zu vergüten.
  1. Sollte eine Regelung dieses Vertrages und- oder Lieferungs- und Zahlungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so sollen die übrigen Regelungen des Vertrages und- oder der Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gleichwohl Bestand haben. Die unwirksame Regelung soll durch eine Bestimmung ersetz werden, die dem ursprünglich gewollten möglichst nahe kommt.